Muss man kindergeld zurückzahlen wenn man studium abbricht

Wenn Du den Studienabbruch nicht meldest, fällt es bei der Kindergeldstelle spätestens dann auf, wenn Du Bescheinigungen zum aktuellen Studium einreichen musst. 1 Zurückzahlen müsstest du es laut meinen Wissenstand nur wenn du es weiter beziehst aber nicht nachweisen kannst das du etwas machst. Bsp: Du brichst das Studium. 2 Wenn Sie eine Ausbildung abgebrochen oder abgeschlossen haben, und eine andere Ausbildung nicht sofort antreten können, können Sie unter. 3 Wenn Sie das nicht können, besteht wohl kein Anspruch. Die Zahlung des Kindergelds ist nicht abhängig vom Ausbildungs- bzw. Studienerfolg. 4 Hat Ihr Kind ein Studienfach abgebrochen, muss es keine Studiengebühr mehr bezahlen. Zuviel gezahlte Beiträge können im Rahmen der Exmatrikulation erstattet werden. Leistungen, die der Staat bezahlt, können diese finanzielle Belastung abmildern. 5 das Kindergeld wird automatisch nicht mehr gezahlt, wenn du als Student älter als 25 Jahre bist oder wenn Du Dein Studium beendet hast. Wenn diese beiden Fälle nicht zutreffen, und Du weiterhin berechtigt bist, Kindergeld zu erhalten, solltest Du Dich an Deine Familienkasse wenden. 6 Zurückzahlen müsstest du es laut meinen Wissenstand nur wenn du es weiter beziehst aber nicht nachweisen kannst das du etwas machst. Bsp: Du brichst das Studium ab und beziehst dennoch Kindergeld, die kommen dahinter und werden von dir von Zeitpunkt des Abbruchs bis heute das Geld zurück verlangen. Ganz sicher bin ich da aber gerade nicht. 7 Bei einer Absage wird das Kindergeld rückwirkend für die Übergangszeit wieder gestrichen. Wenn Sie sich gar nicht bemüht haben, haben Sie leider auch keinen Anspruch. Kinder unter 25 haben zudem einen Kindergeldanspruch, wenn sie eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen können. 8 Wenn Sie eine Ausbildung abgebrochen oder abgeschlossen haben, und eine andere Ausbildung nicht sofort antreten können, können Sie unter Umständen weiter Kindergeld beziehen. 9 Das hätte sie nicht tun dürfen, erklärte der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom , Az. III R 40/19). Interessante Ratgeber rund ums Kindergeld für erwachsene Kinder. Volljährige Kinder: Kindergeld und Co.– Ab jetzt muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit die Förderung weiterläuft. studium abgebrochen was nun arbeitsamt 10 master abbrechen konsequenzen 12